Herzlich Wilkommen an der LUH

  • Was Ihr vor eurem Studium wissen solltet.
  • Was ist Stud.ip und wie funktioniert das?

    StudIp ist unsere Universitäts internes Kommunikations und Informations Umgebung. Hier könnt Ihr euch für Vorlesungen und Übungen eintragen, in den jeweiligen Gruppen Fragen stellen und Zugänge zu anderen Kursen erhalten. Hier werden auch alle Datein für die jeweiligen Vorlesungen hochgeladen oder teilweise auch begleitende Übungen und Vorlesungsvideos bereitgestellt.

    Stud-IP Einführung
    PDF, 2 MB
  • Wie gestalte ich meinen Stundenplan?
    Curriculum Energietechnik B.Sc Start WiSe Curriculum Energietechnik B.Sc Start WiSe Curriculum Energietechnik B.Sc Start WiSe
    Curriculum Energietechnik B.Sc Start WiSe
    Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start WiSe Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start WiSe Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start WiSe
    Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start WiSe
    Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start SoSe Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start SoSe Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start SoSe
    Curriculum Elektrotechnik B.Sc Start SoSe
    Curriculum EnergietechnikM.Sc Start SoSe Curriculum EnergietechnikM.Sc Start SoSe Curriculum EnergietechnikM.Sc Start SoSe
    Curriculum EnergietechnikM.Sc Start SoSe
    Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start WiSe Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start WiSe Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start WiSe
    Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start WiSe
    Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start SoSe Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start SoSe Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start SoSe
    Curriculum Elektrotechnik M.Sc Start SoSe

    Deinen Stundenplan solltest du besonders im ersten und zweiten Semester an der Empfehlung der Fakultät orientieren. Generell kannst du dir deinen Studienplan selber aussuchen, aber besonders die Grundlagen aus den ersten Semestern sind für ein erfolgreiches Studium besonders wichtig.

  • Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen?

    Sollten wärend deines Studiums Probleme auftreten, so so gibt es zubjedem Problem eine zuständige Person.

    Generell ist für Erstsemester unsere Studieneingangakoordinatorin Dr. phil. Inske Preißler zuständig.

    Für Fragen könnt Ihr euch aber auch immer an eure Tutor*innen wenden, diese stehen euch mindestens für euer gesamtes Erstes Semester mit Rat zur Seite.

    Alternativ gibt es noch sämtliche Beratungsstellen an der LUH

    Dr. phil. Inske Preißler
    STUDIENGANGSKOORDINATION
    Adresse
    Appelstraße 11/11a, 30167 Hannover
    Gebäude
    Raum
    Dr. phil. Inske Preißler
    STUDIENGANGSKOORDINATION
    Adresse
    Appelstraße 11/11a, 30167 Hannover
    Gebäude
    Raum
  • Was ist die 15Lp Regel?

    (1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen müssen nach Maßgabe des tatsächlichen Lehrangebots wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungsleistungen in Wahlpflichtmodulen müssen nicht wiederholt werden, sondern können durch andere Prüfungsleistungen in demselben Wahlpflichtmodul ersetzt werden, wobei die Verpflichtung besteht, in dem begonnenen Modul Leistungspunkte zu erwerben und diese in die Bachelorprüfung einzubringen. Nicht bestandene Prüfungsleistungen in Wahlmodulen müssen nicht wiederholt werden, stattdessen können andere Prüfungsleistungen oder andere Wahlmodule gewählt werden. Über Sonderregelungen entscheidet das nach § 3 zuständige Organ. 5Bei Veranstaltungsbegleitenden Prüfungen müssen im Falle des Nichtbestehens alle Teilprüfungen wiederholt werden.

    (2) Eine nicht bestandene Studienarbeit oder Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden.

    (3) In jedem Semester, in dem die oder der Studierende immatrikuliert und nicht beurlaubt ist, müssen unter Berücksichtigung von § 4 mindestens 15 ECTS-Leistungspunkte erworben werden.

    (4) Ist die Bedingung nach Absatz 3 nicht erfüllt oder ist die Studienarbeit oder die Bachelorarbeit endgültig nicht bestanden, so ist die Gesamtprüfung nicht bestanden.

    (5) Auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden kann das nach § 3 zuständige Organ die Bedingung nach Absatz 3 aussetzen, wenn für die Nichterfüllung ein wichtiger Grund vorliegt. Der Antrag nach Satz 1 ist spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides über das Nichtbestehen der Gesamtprüfung zu stellen. Mit dem Antrag ist der wichtige Grund anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Auf Verlangen des nach § 3 zuständigen Organs findet hierzu eine Anhörung durch das Organ selbst oder durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Fakultät statt. In der Anhörung sollen die Gründe für die Nichterfüllung der Bedingungen des Absatzes 3 erörtert werden und eine Beratung zum weiteren Studienverlauf der oder des Studierenden stattfinden. Das nach § 3 zuständige Organ kann bei Vorliegen eines entsprechenden wichtigen Grundes die Aussetzung der Bedingungen auch für nachfolgende Semester bewilligen.

    (6) Ist ein Antrag nach Absatz 5 nicht gestellt worden, weil für die Nichterfüllung keine wichtigen Gründe vorliegen, oder ist ein Aussetzungsantrag nach Absatz 5 abgelehnt worden, erfolgt auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden eine Anhörung durch eine vom nach § 3 zuständigen Organ bestimmte Anhörungsbeauftragte oder einen Anhörungsbeauftragten. Im Fall der Ablehnung eines Antrags nach Absatz 5 gilt der Antrag nach Satz 1 als fristgerecht gestellt; anderenfalls ist er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides über das Nichtbestehen der Gesamtprüfung zu stellen. Ist die Anhörung die letzte mögliche Anhörung, erfolgt sie vor dem nach § 3 zuständigen Organ. Absatz 5 Satz 5 gilt entsprechend. Vor dem endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung muss die oder der Studierende die Möglichkeit gehabt haben, alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen.

    (7) Der Antrag nach Absatz 6 darf höchstens dreimal im Verlauf des Bachelorstudiums gestellt werden. Im Falle der Nichterfüllung der Bedingung im ersten Semester handelt es sich nicht um einen nach Satz 1 mitzuzählenden Antrag.

    (8) Entspricht das nach § 3 zuständige Organ einem Antrag nach Absatz 5 oder ist eine Anhörung nach Absatz 6 erfolgt, gilt der Bescheid über das Nichtbestehen der Gesamtprüfung als aufgehoben.

  • Euer Fachrat

    Wir sind eine bunt zusammengewürfelte Gruppe aus Studierenden der Fachbereiche Elektrotechnik und Energietechnik. Neben dem Studium engagieren wir uns ehrenamtlich, um die Studienbedingungen für uns alle zu verbessern.

    Im Semester treffen wir uns regelmäßig um über aktuelle Themen bezüglich unserer Studiengänge zu sprechen.

    Dabei sind wir in den verschiedenen Gremien an der Universität und vertreten das Interesse der Studierendenschaft gegenüber dem Studiendekanat, Professoren und anderen Mitarbeitern der Universität und Fakultät.

    Neben all dieser Aufgaben organisieren wir Veranstaltungen, Partys und unterstützen das Orga Team in der Erstsemesterphase.

    In unseren Reihen befinden sich Bachelor- und Master-Studierende, Personen mit verschiedenen Interessen, Fähigkeiten und unterschiedlichen Motivationen. Uns verbindet der Spaß an der Sache und die Bereitschaft mit anzupacken, wenn Hilfe benötigt wird.

    Dabei freuen wir uns immer über neue und interessierte Personen, die ebenfalls Lust haben neue Ideen oder Inspirationen mit einzubringen, sich zusammen mit uns für unser aller Belange einzusetzen und etwas zu schaffen.

     

    All diese Sachen und Information teilen wir in dieser Veranstaltung, also tragt euch gerne in die Veranstaltung ein und erhaltet alle Infos direkt.

  • Die Erstsemesterveranstaltung auf StudIp

    Hier werden alle wichtigen Informationen rund um das Studium eingestellt, diese Veranstaltung bleibt über eure gesamte Studienzeit bestehen und wird immer wieder erneuert.

Wichtige Links und Dokumente

Kurzschluss
PDF, 52 MB
Praktikumsordnung
PDF, 118 KB

Modulkataloge